Ganz klar wäre ich dafür, wenn vor allem bei schwereren Straftaten die jeweilige Nationalität der Täter und Tatverdächtigen benannt wird.
Hat der Täter oder Verdächtige aber lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit, aber einen Migrationshintergrund, sollte dies meines Erachtens ruhig entsprechend erwähnt werden, also auch, wo er herstammt.
Nun in die Zeitmaschine gestiegen und ab mit ihr in die Barockzeit. - Hin und wieder mal macht meine Signatur Urlaub in Singapur.